Die Mitbestimmung in Gesellschaften

· GRIN Verlag
I-Ebook
33
Amakhasi
Kufanelekile
Izilinganiso nezibuyekezo aziqinisekisiwe  Funda Kabanzi

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Wirtschaftsprivatrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Vom unmündigen Proletarier zum modernen Beschäftigten – die Mitbestimmung in Deutschland blickt auf eine lange Entwicklungsgeschichte zurück. 1945 setzten sich die Gewerkschaften für den Aufbau und die Festigung einer demokratischen und freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung ein. Bereits im Jahre 1951 wurde das Montan-MitbestG ins Leben gerufen. Einige Jahre später wurden weitere Gesetze wie das BetrVG, das MitbestG und das DrittelbG erlassen. Die betriebliche Mitbestimmung garantiert, dass die Arbeitnehmer an den personellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für die unternehmerische Tätigkeit aktiv mitwirken können, und dadurch auch für die Folgen mitverantwortlich sind. Die Interessen der gesamten Belegschaft werden über den Betriebsrat vertreten. Auf der Unternehmensebene kann die Belegschaft an der Leitung des Unternehmens in der Form teilnehmen, dass Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsendet werden. Aus gewerkschaftlicher und somit aus Arbeitnehmersicht stellt die Mitbestimmung eine Verbesserung des Betriebsklimas dar, die auch die Motivation der Arbeitnehmer fördert. Die Mitbestimmung erleichtert die Unternehmensführung und trägt dafür Sorge, dass die vom Management getroffenen Entscheidungen eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft finden. Sie unterstützt und schafft die Voraussetzungen für eine demokratische Kontrolle wirtschaftlicher Macht und schränkt den Missbrauch und die Ausbeutung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber ein. Die Mitbestimmung stellt somit die grundlegenden Faktoren für den Erfolg des deutschen Wirtschafts und Sozialsystems dar. Sie trägt weiterhin dazu bei, die Transaktionskosten in einem Unternehmen zu vermindern, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine individuellen Verhandlungen geführt werden müssen, sondern diese durch die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten und durch den Betriebsrat getroffen werden.

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