Geistiges Eigentum und Normung

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 150 · GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktbereichseminar Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Geistigen Eigentums, Sprache: Deutsch, Abstract: Die komplexe Beziehung zwischen individuellen und kooperativen Innovationstätigkeiten stellt eine bedeutende Herausforderung für die politischen Ziele der heutigen Technologiegesellschaft dar. Private Forschung und Entwicklung kollidieren mit kollektiven Standardisierungstätigkeiten. Ist eine genormte Technologie durch geistiges Eigentum geschützt, steht diese alleinige Ausbeutung des immaterialgüterrechtlichen Monopolrechts im Konflikt mit dem kollektiven Bestreben nach normgemäßer Produktion. In den vergangenen Jahren gab es einen Anstieg an prominenten Rechtsstreitigkeiten über Normen mit geistigem Eigentum als Inhalt, wie zum Beispiel die GSM Mobilfunktelefonie - und die JEDEC Speicherkarten Norm. Diese Arbeit wird die verschiedenen Verhaltensweisen der Schutzrechtsinhaber bezüglich der Normung anhand von bekannten Beispielfällen aufzeigen. Hier entstehen immer dann Konflikte, wenn ein Inhaber, eines zur Norm erhobenen Schutzrechtes, eine Lizensierung zu angemessenen Bedingungen verweigert. Kern dieser Arbeit wird sein, verschiedene bereits angewandte sowie theoretische Lösungsmöglichkeiten aus dem Patent – und Wettbewerbsrecht sowie aus den IP Policies der Normierungsorganisationen zu untersuchen. Hierbei wird zum einen die Verpflichtung zur Lizensierung aus dem Kartellrecht im Lichte der Magill und Spundfass Entscheidungen betrachtet. Zum anderen werden originelle Vorschläge zur Sicherstellung von Lizensierung analysiert. Diese Untersuchung befasst sich also mit den Handlungsmöglichkeiten von deutschen Normanwendern gegen unkooperative Patentinhaber. Deshalb sollen kartellrechtliche Bedenken bezüglich der Organisationsstruktur von Normierungsorganisationen6 sowie ihren Verhandlungen mit Immaterialgüterrechtsinhabern7 hier nicht behandelt werden. Aus selbigem Grund werden wettbewerbsrechtliche Offenlegungspflichten der Schutzrechtsinhaber im Normungsprozess außen vor gelassen.

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