Die Digitalisierung bedingt eine Konvergenz der Übertragungswege und Medien, führt aber zugleich zu einer zunehmenden Arbeitsteiligkeit zwischen den - zum Teil auch neuen - Marktakteuren. Welchen Einfluss hat diese Entwicklung auf die Voraussetzungen, den Umfang und die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes von Sendeunternehmen? Die vorliegende Arbeit gelangt mit der aus dem internationalen und europäischen Recht entwickelten Rechtsfigur einer gemeinschaftlichen Verantwortung mehrerer Beteiligter zu einer Neubewertung des Ausstrahlungsbegriffs, der für den urheberrechtlichen Schutz als Sendeunternehmen konstitutiv ist.