Mit der Europäischen Integration ist zu den einzelnen nationalen Rechtsordnungen eine neue selbständige supranationale Rechtsordnung hinzugetreten, die in vielfältiger Weise das nationale Recht beeinflusst. Dadurch gewinnt auch die Frage nach der Bestimmung des anwendbaren Rechts eine weitere Dimension.
Katrin Schilling, Hannover.