Kritik ist nicht als Beanstandung, Tadel oder HerabwÃŧrdigung zu verstehen, sondern im ursprÃŧnglichen Sinn des griechischen Wortes ÎēĪίÎŊĪ krino, Infinitiv krinein âscheiden, unterscheiden, beurteilenâ als Analyse und ÃberprÃŧfung im weitesten Sinne. Die KrV trennt dabei die Beiträge der reinen Vernunft zur Erkenntnis von der Spekulation, deren Wahrheitsgehalt nicht feststellbar ist. Der Genitiv (der) kann sowohl als genitivus objectivus wie als genitivus subjectivus gelesen werden, also als eine Kritik an der Vernunft und durch die Vernunft. Als oberstes ErkenntnisvermÃļgen kann sich die Vernunft selbst zum Gegenstand einer Selbstkritik machen. Kant spricht vom âGerichtshof der Vernunftâ (B 779), vor dem die Vernunft Kläger, Angeklagter und Richter zugleich ist. Die reine Vernunft umfasst nach Kant die Fähigkeit des menschlichen Denkens, Erkenntnisse ohne RÃŧckgriff auf vorhergegangene sinnliche Erfahrung zu erlangen. Rein ist das ErkenntnisvermÃļgen, wenn es keine bestimmte Erfahrung voraussetzt, sondern nur mit Vorstellungen arbeitet, die das Subjekt in sich selbst vorfindet oder erzeugt. Diese Erkenntnisse sind a priori, da ihre Wahrheit ohne ÃberprÃŧfung in der Erfahrung feststellbar ist. Der Erkenntnisapparat des Subjektes im Sinne der Kritik der reinen Vernunft umfasst die Sinnlichkeit als das VermÃļgen der Anschauung, den Verstand als das VermÃļgen, Anschauungen unter (einfache) Begriffe zu bringen, sowie die Vernunft im Allgemeinen als das VermÃļgen, die Verstandeserkenntnis zu ordnen; als das VermÃļgen, nach Prinzipien zu denken. Damit bedeutet der Buchtitel: ÃberprÃŧfung der MÃļglichkeiten der Erkenntnisfindung ohne Verwendung der Erfahrung und Beschränkung der Erkenntnis auf das ihr Zugängliche. Oder wie Kant es ausdrÃŧckt: âWas sind die Bedingungen der MÃļglichkeit von Erkenntnis?â