Verhinderung der geplanten Obsoleszenz. Ausreichend für die Erfüllung der Staatszielbestimmung des Umweltschutzes?

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· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen · GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Fakultät II: Informatik, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften; Department für WiRe (BWL und Wirtschaftspädagogik)), Veranstaltung: Wissenschaftliches Arbeiten in den Wirtschaftswissenschaften, Sprache: Deutsch, Abstract: Geplante Obsoleszenz stellt nicht nur ein Problem für den Verbraucher dar, da sie auch ökologische Auswirkungen hat. Martina Heßler, benennt bspw. als spezifische Eigenschaften der Wegwerfgesellschaft den Besitz unzähliger Dinge, ihrem Ge- und Verbrauchen, eine Achtlosigkeit im Umgang mit diesen Dingen sowie die Bereitschaft Dinge schnell zu ersetzen und auszutauschen. So verursachen psychologische Obsoleszenz im Verbund mit qualitativer und funktioneller wachsende Müllberge. Daher ist die geplante Obsoleszenz eindeutig ein bedeutsamer Teilaspekt derzeitiger ökologischer Schäden. Durch Aufnahme des Art. 20a GG in die Verfassung wird der Umweltschutz zum Staatsziel festgeschrieben: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“. Aus der Verpflichtung Deutschlands zur Umweltstaatszielbestimmung könnte von staatlicher Seite die Verpflichtung einhergehen, die geplante Obsoleszenz rechtlich zu sanktionieren. In der vorliegenden Arbeit soll folgender Frage nachgegangen werden: Reichen die derzeitigen Möglichkeiten zur Verhinderung der geplanten Obsoleszenz bereits aus, um die Staatszielbestimmung des Umweltschutzes zu erfüllen? Bei der näheren Analyse soll daher betrachtet werden, ob mit dem Staatsziel eine hinreichende rechtliche Argumentation zur Verhinderung der geplanten Obsoleszenz gegeben ist. Im Einzelnen wird dabei der Blick auf die zivilrechtliche, europarechtliche und strafrechtliche Dimension der geplanten Obsoleszenz sowie auf vergangene Rechtsverfahren gerichtet. Anhand der Analyse darüberhinausgehender Maßnahmen von gesellschaftlicher Seite, wird zudem auf die bestehenden Möglichkeiten zur Reduzierung ökologischer Schäden eingegangen werden. Zur weiteren Illustration werden insgesamt drei Interviews mit wesentlichen Repräsentanten dieses Gebiets geführt. Die Interviews dienen der weiteren Exploration, um eine aktuelle Einschätzung der Problemlage aus unterschiedlichen Perspektiven zu erhalten. Als Erhebungsmethode von empirischen Daten der qualitativen Forschung wurden Experteninterviews geführt. Als Experten werden Träger von Kontextwissen über technisches Prozess- und Deutungswissen definiert, das sich auf ihr spezielles professionelles und/oder berufliches Handlungsfeld bezieht.

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