Auswirkung des Beitritts Russlands zur WTO auf die Öl- und Gasindustrie in Russland

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 555 · GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Region: Russland, Note: 1,7, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 21.07.2012 hat der russische Präsident Wladimir Putin den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation (WTO) mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt (vgl. Welt 2012, Blick.ch 2012, mercur-online.de 2012). Ab dem 22.08.2012 ist Russland offiziell der 156. Mitgliedstaat der WTO (Handelsblatt, v. 21.08.2012). Zurück bleiben die längsten Verhandlungen in der Geschichte der WTO (18 Jahre) mit einer Rekordanzahl der daran teilnehmenden Mitgliedsländern (ITC 2012). Der Beitritt Russlands zur WTO lässt sich unter vielen Gesichtspunkten betrachten. Für den Zweck dieser Arbeit sind besonders zwei hervorzuheben. Auf der einen Seite bedeutet der WTO-Beitritt für Russland einen wichtigen Schritt zu stärker Liberalisierung und Integration in die Weltwirtschaft (vgl. Feiguine 2005). Russland ist nun Mitglied fast aller wichtigsten internationalen Organisationen: WTO (seit 2012), Vereinte Nationen, GUS (seit 1991), IWF, IBRD, Weltbank (seit 1992), Europarat (seit 1996), APEC (seit 1998), BRICS (seit 2009) (vgl. Auswärtiges Amt 2012), was alleine als Beweis einer globalisierungsorientierten Ausrichtung der Wirtschaftspolitik (vgl. Feiguine 2005, S.1) gesehen werden könnte. Es stellt sich die Frage, ob der WTO-Beitritt nun endlich die Bereitschaft Russlands zur Einführung von Marktmechanismen in den wirtschaftlich und politisch wichtigen Öl- und Gassektoren ausdrücken soll. Auf der anderen Seite bedeutet der Beitritt Russlands für die WTO selbst, dass sie nun zum größten internationalen Zusammenschluss der Erdöl und Erdgas exportierenden Länder wird, der 85% aller Exporteure dieser Rohstoffe vereint. Zum Vergleich, verfügen die bestehenden Branchenvereine – OPEC, internationale Energieagentur und das Forum der Gas exportierenden Länder –gemeinsam über einen Anteil von 70% (vgl. Weisberg 2012). Nichtdestotrotz werden „Erdgas“ und „Erdöl“ im Regelwerk von WTO nirgendwo explizit erwähnt (vgl. Weisberg 2012, Marceau 2011), was die Frage aufwirft, welchen Spielraum die WTO-Regelungen für einen Exporteur von Öl und Gas bieten und mit welchen Implikationen für den Staat und die Unternehmen der Branche rechnen müssen.

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