Um die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verbessern und die Schaffung von Arbeitsplätzen im privaten Sektor zu steigern, hat Benin das Gesetz Nr. 2017-05 vom 29. August 2017 verabschiedet, das die Bedingungen und das Verfahren für die Einstellung, Arbeitsvermittlung und Beendigung des Arbeitsvertrags im Land festlegt Republik Benin.
Das Gesetz legt in 64 Artikeln den rechtlichen Rahmen für die Einstellung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Entlassung und den Rücktritt eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber fest.
Von nun an ist der befristete Vertrag (CDD) gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 auf unbestimmte Zeit verlängerbar.
Dieses Gesetz befasst sich
- An Jurastudenten
- an die Abgeordneten der Nationalversammlung
- an Unternehmer des privaten Sektors
- an Wirtschaftsförderer
- an Generaldirektoren (DG)
- an Personalleiter (HRD)
- an Gewerkschafter
- an Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- an Handelsvertreter
- an Fahrer
- an Sekretärinnen
- an Anwälte
- an Anwälte
- an Richter
- an Notare
- an die beninische Bevölkerung
- an zivilgesellschaftliche Akteure
- an Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
- an die Präsidenten der Institutionen der Republik
- an Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
- an Mitglieder des Strafgerichtshofs
- an die Mitglieder des Gerichts
- usw.
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Datenquelle
Die von TOSSIN vorgeschlagenen Gesetze stammen aus Dateien der Website der beninischen Regierung (sgg.gouv.bj). Sie sind neu verpackt, um das Verständnis, die Nutzung und das Audio-Lesen der Artikel zu erleichtern.
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Aktualisiert am
08.08.2024
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