Staatliche Durchsetzung von Datenschutz: Die Institution der Landes- (und Bundes-)Datenschutzbeauftragten unter besonderer Berücksichtigung der Einsetzung des ersten Datenschutzbeauftragten in Hessen im Jahr 1971

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 2863 · GRIN Verlag
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 14,00, EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits in den frühen 1970er-Jahren erkannte Hessen die Herausforderungen durch die Digitalisierung. Mit Hilfe einer zentralen Sammlung und breiten Verfügbarkeit von Bevölkerungsdaten sollte damals der Bedarf an infrastrukturellen Investitionen vom Wohnungsbau über Krankenhäuser und Schulen bis hin zum Ausbau des öffentlichen Personennah- und Individualverkehrs genau ermittelt und effizienter gedeckt werden. Die damit verbundene umfassende Speicherung und Verarbeitung persönlicher Informationen in digitalen Datenbanken rief aber auch Kritiker auf den Plan. Anknüpfend an Debatten in den USA wiesen sie auf die Gefahren einer zentralen Datenspeicherung und -auswertung durch staatliche und privatwirtschaftliche Stellen hin. Um einen ähnlichen Widerstand wie in den Vereinigten Staaten zu vermeiden, beauftragte der damalige hessische Ministerpräsident Georg-August Zinn sein Staatsministerium unter der Leitung von Spiros Simitis mit der Ausarbeitung von Lösungsansätzen. Dadurch entstand das Hessische Datenschutzgesetz, als zugleich erstes Datenschutzgesetz der Welt. Vier Jahre später folgten Rheinland-Pfalz und 1977 schließlich der Bund. Der Mann, der in Hessen darüber wachen sollte, dass Herrschaftswissen des Staates nur zum Wohl des Bürgers und nicht gegen ihn verwendet wurde, war Willi Birkelbach. Damit war er, als Ombudsmann für Datenschutz, der erste Datenschutz-beauftragte (DSB) der Welt. Heute, knapp 50 Jahre später, hat Deutschland ein europaweit einmaliges föderales System mit der Datenschutzbeauftragten des Bundes (BfDI) und den 17 Datenschutzbeauftragten der Länder (LfD). Mit der seit dem 25.5.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird die Institution des Datenschutzbeauftragten nun europaweit etabliert. Die Vorgaben für den Datenschutz und damit einhergehend für das Amt des Datenschutzbeauftragten kommen heutzutage nicht mehr aus Wiesbaden oder Berlin, sondern vorrangig aus Brüssel. Im Folgenden sollen in dieser Arbeit die Institution des Landesdatenschutzbeauftragten am Beispiel Hessens, sowie die der Bundesdatenschutzbeauftragten dargestellt werden. Dabei werden insb. die Entwicklung seit den Anfängen 1970 und die zentralen Neuerungen durch die DS-GVO herausgearbeitet. Dem folgt, darauf aufbauend, eine Darstellung der Kooperation der Datenschutzbehörden auf nationaler und europäischer Ebene. Abschließend wird ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben.

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