EU Anti Tax Avoidance Directive. Art. 7 und 8 im Hinblick auf die Vorschriften der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

· Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen Book 2747 · GRIN Verlag
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Divergenzen im internationalen Steuerrecht führen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen und zwischen Staaten. Vor allem fehlende Transparenz und unterschiedliche Steuersysteme verleiten große Konzerne wie Starbucks oder Apple zu Gewinnverlagerungen, die dadurch ihre Steuerbelastung aufgrund zum Teil sehr aggressiver Steuergestaltungen erheblich vermindern können. In den letzten Jahren wurden auch weitere Fälle dieser Art der Öffentlichkeit bekannt, unter anderem Luxemburg-Leaks, Panama Papers und Steueroptimierungen von Fußballspielern und deren Beratern. Eine Definition der aggressiven Steuergestaltung existiert nicht, jedoch sind die negativen Konsequenzen der unethischen steueroptimierenden Methoden gravierend. Das Resultat von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen spiegelt sich in großen Steueraufkommensverlusten wider. Vor einigen Jahren erreichte diese Problematik die internationale Politik. Im Auftrag der G20-Regierungschefs befasste sich die OECD mit der Thematik und präsentierte 2013 einen ersten Entwurf für ein Maßnahmenpaket, welches Gewinnkürzungen und -verlagerungen (Action Plan on „Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) eindämmen sollte. Das große Ziel des BEPS-Aktionsplanes, welcher 15 Maßnahmen enthält, zeigt sich in der Sicherstellung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen an dem Ort, an dem die wirtschaftlichen Aktivitäten durchgeführt wurden und die Wertschöpfung stattfand. Die EU als ein Mitglied der G20-Staaten stand ausdrücklich hinter den Plänen der OECD und beschloss, den im Jahr 2015 gebilligten finalen BEPS-Aktionsplan verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten schrittweise einzuführen. Dafür verabschiedete die EU-Kommission eine Reihe von Richtlinien, unter anderem die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung („Anti Tax Avoidance Directive“ – ATAD).

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